Corona-Ergänzungsplatzregeln

Corona-Ergänzungsplatzregeln als PDF-Dokument

Bedingt durch die Auflagen aus den Corona-Verordnungen des Landes Hessen und den Vorgaben und Empfehlungen des R&A und des DGV gelten im Golf-Club Hof Hausen vor der Sonne Hofheim e.V. folgende Ergänzungsplatzregeln, die gegenüber der vorherigen Version durch die nun gültigen Corona-Lockerungen abgemildert wurden – die vormals vorhandenen Regeln ‚Bunker‘ und ‚Unbewegliche Hemmnisse‘ wurden entfernt:

1  Flaggenstöcke

Der Flaggenstock darf beim Spielen eines Lochs nicht aus dem Loch entfernt werden.

Strafe für Verstoß gegen diese Regel: Grundstrafe

2  Eingelocht

Die Definitionen von eingelocht wird um die folgende Aussage ergänzt:

Ist das Loch so verändert, dass der Ball durch einen Einsatz im Loch nicht zum Lochboden fallen kann, so gilt er auch als eingelocht, wenn er auf dem Einsatz zur Ruhe kommt.

3  Ergebnisse im Zählspiel

In Abänderung der Regel 3.3b müssen Ergebnisse im Zählspiel auf einer Scorekarte wie folgt erfasst und der Spielleitung mitgeteilt werden:

  • Falls die Ergebnisse mit einer Qualifizierten elektronischen Scorekarte (QeSC) über das Smartphone erfasst werden können, sollte diese verwendet werden.
  • Ist dies (noch) nicht möglich, wird die Scorekarte des Spielers von der Spielleitung an dessen Zähler ausgegeben. Der Zähler behält diese die gesamte Zeit bis zur Einreichung an die Spielleitung in seinem Besitz, d.h. er händigt sie nicht dem Spieler aus. Der Spieler bestätigt die Ergebnisse der Löcher auf seiner Scorekarte durch Unterschrift, ohne diese dabei zu berühren. Der Zähler reicht die Scorekarte des Spielers bei der Spielleitung ein, indem er diese in ein bereitgestelltes Behältnis am Frontoffice legt. Die Verantwortung, dass seine Scorekarte eingereicht wird, verbleibt weiterhin beim Spieler.

4  Verhaltensvorschriften

Schwerwiegendes Fehlverhalten

Die gültigen Kontaktbeschränkungen gemäß der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung der Hessischen Landesregierung nicht ausnahmslos einzuhalten.

 

Feststehende Begriffe sind kursiv geschrieben und sind alphabetisch im Abschnitt X ‚Definitionen‘ der Offiziellen Golfregeln aufgeführt.