Verhaltensvorschriften nach Regel 1.2b

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Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten eines Spielers oder eines Caddies liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird. Ein Spieler zieht sich nach dieser Vorschrift die entsprechende Strafe für das Fehlverhalten bzw. schwerwiegende Fehlverhalten des Caddies zu.

Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

  • Pitchmarken nicht auszubessern, Bunkerspuren nicht einzuebnen oder Divots nicht zurückzulegen.
  • Betreten oder verlassen eines Bunkers über eine Bunkerböschung.
  • Einen Ball mit dem Flaggenstock, einem Schlägerkopf oder bei eingestecktem Flaggenstock mit einem Ballaufheber aus dem Loch holen.
  • Einen direkt vor dem Schlag gezogenen Pfahl nach dem Schlag nicht wieder an die ursprüngliche Stelle zurückzustecken.
  • Mit dem Trolley oder dem Cart zwischen Grün und daran angrenzendem Bunker hindurchfahren bzw. über das Vorgrün (der 1–2 m Breite kurzgeschnittene Kragen um das Grün) zu fahren.
  • Bei einem Probeschwung auf einem Abschlagbauwerk dessen Rasen zu beschädigen.
  • Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
  • Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen und dabei entweder den Schläger oder den Rasen zu beschädigen.
  • Einen Schläger (z.B. in Richtung auf ein Golfbag) zu werfen, der dabei unbeabsichtigt eine andere Person trifft.
  • Keine dem Golfsport angemessene Kleidung zu tragen.

Strafe für Verstoß:
Erster Verstoß – Verwarnung
Zweiter Verstoß – Ein Strafschlag
Dritter Verstoß – Grundstrafe
Vierter Verstoß – Disqualifikation

Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

  • Mit dem Trolley oder dem Cart auf ein Grün oder in einen Bunker fahren.
  • Betreten der Spielverbotszone mit Betretungsverbot, z.B. um einen Ball aufzunehmen.
  • Bei Gefahr durch seinen sich in Bewegung befindlichen Ball nicht laut „Fore“ rufen.
  • Einen Ball absichtlich oder fahrlässig in oder nahe an die vorausgehende Spielergruppe zu schlagen.
  • Ohne Absicherung einen Ball in einen nicht einsehbaren Bereich des Platzes zu schlagen, in dem sich noch die vorausgehende Gruppe befinden könnte.
  • Absichtlich das Grün erheblich zu beschädigen.
  • Abweichend von der Platzvorbereitung eigenständig Abschlag- oder Ausmarkierungen zu versetzen.
  • Einen Schläger in Richtung eines anderen Spielers, Caddies oder Zuschauers zu werfen.
  • Andere Spieler absichtlich während ihres Schlags abzulenken.
  • Wiederholtes Verweigern, einen Ball in Ruhe aufzunehmen, wenn er das Spiel eines anderen Spielers im Zählspiel behindert.
  • Absichtlich gegen eine Golfregel zu verstoßen, um dadurch, trotz einer Strafe für den Verstoß, möglicherweise einen erheblichen Vorteil zu erlangen.
  • Verwendung beleidigender oder wiederholt vulgärer Ausdrücke oder Gesten.
  • Spielen mit einem Handicap, das zur Gewährung eines unfairen Vorteils errichtet wurde.

Strafe für Verstoß: Disqualifikation *

Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird von der Spielleitung verhängt.

* Bei versehentlichem und ersten Verstoß darf die Spielleitung auch nur die Grundstrafe verhängen.

Je nach Schwere des Fehlverhaltens kann der Golf-Club- und der Golf AG-Vorstand gegen den Spieler oder den Caddie zusätzlich folgende Sanktionen verhängen: Verwarnung, Auflagen, Platzverweis, (un)befristetes Platzverbot und/oder (un)befristete Sperre für Turniere des Golf-Clubs Hof Hausen vor der Sonne Hofheim e.V.