Zeitweilige Platzregel ‚Wildschweinschäden‘

Diese Platzregel ist nur in Kraft, wenn sie ausgehängt ist!

Platzregel als PDF-Dokument

Durch „Besuch“ von Wildschweinen wurden Flächen auf dem Platz beschädigt. Zur Schonung dieser Flächen erlässt daher die die Spielleitung folgende Platzregel. Diese Platzregel wird zurückgezogen, sobald die Bedingungen es zulassen.

Boden in Ausbesserung wegen Wildschweinschäden

Eine durch Wildschweine beschädigte Fläche im Gelände, gleich ob noch unrepariert oder repariert und noch nicht vollständig angewachsen, wird als Boden in Ausbesserung behandelt, von der Erleichterung nach Regel 16.1b genommen werden muss.

Strafe für das Spielen eines Balls vom falschen Ort unter Verstoß gegen diese Platzregel: Grundstrafe nach Regel 14.7a.