Turnierbedingungen/­­Rahmen­ausschreibung

Turnierbedingungen/Rahmenausschreibung als PDF-Dokument

“Golf’s not a matter of life & death – it’s much more important.” (Aus Schottland)

Diese Turnierbedingungen/­Rahmen­ausschreibung gilt für alle Turniere (handicaprelevant oder nicht-handicaprelevant) sowie registrierte Privatrunden des Golf-Clubs Hof Hausen vor der Sonne Hofheim e.V.

Feststehende Begriffe sind kursiv geschrieben und sind alphabetisch im Abschnitt X „Definitionen“ der Offiziellen Golfregeln oder in den Definitionen der Handicap-Regeln aufgeführt.

Turniere werden durch Ausschreibung bestimmt, in der die Bezeichnung des Turniers, die Spielform, die Spielbedingungen, die Handicaprelevanz, der Spieltermin, die Uhrzeit und der Ort des Spielbeginns, bei Bedarf Fristen des Turniers, die Abschläge, bei Bedarf Handicap- und Teilnehmerbegrenzungen, das Nenngeld, der Meldeschluss, die Gewinnklassen sowie namentlich die Personen der Spielleitung und ggf. der Referees festgesetzt werden.

Die Ausschreibung eines Turniers wird in den Details des Turniers im Turnierkalender des Nexxchange Marketplace http://turniere.hofhausen.golf bekanntgegeben.

Weichen einzelne Bestimmungen einer Ausschreibung von denjenigen dieser Turnierbedingungen/­­Rahmen­ausschreibung ab, so gilt jeweils die Bestimmung der Einzelausschreibung.

Die Spielleitung behält sich folgende Rechte vor:

  • Bis zum Start des Turniers Änderungen an der Ausschreibung, der festgelegten Startfolge und der festgelegten Startzeiten vorzunehmen. Maßgebend ist der aktuelle Aushang entweder im Frontoffice oder am Infoboard im Foyer am (ersten) Tag des Turniers. Nach dem Start der ersten Gruppe des Turniers sind Änderungen nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.
  • Das Playing Handicap eines Teilnehmers anzupassen, wenn es Grund zur Annahme gibt, dass der Handicap Index des Spielers nicht die gezeigten Fähigkeiten widerspiegelt.
  • Vor dem ersten Start festzulegen, dass die Ergebnisse bei außergewöhnlich schlechten Platzverhältnissen nicht zur Handicapberechnung berücksichtigt werden. Für diese Maßnahme muss von Mai bis September vorab durch die Spielleitung die Zustimmung des DGV eingeholt werden oder ausnahmsweise nachträglich beantragt werden.

Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbands e.V. (DGV) sowie nach den Platzregeln des Golf‐Clubs Hof Hausen vor der Sonne Hofheim e.V. Handicaprelevante Turniere und registrierte Privatrunden werden auf Grundlage der Handicap-Regeln ausgerichtet.

Alle Verbandsregularien & Verbandsordnungen des DGV sind im DGV-Serviceportal einzusehen. Die Platzregeln sind per Aushang am Infoboard im Foyer und auf http://platzregeln.hofhausen.golf veröffentlicht. Falls zusätzlich zeitweilige Platzregeln in Kraft sind, werden diese am Infoboard ausgehängt.

Die Berechtigung für die Nutzung von Regel 25 (Anpassungen für Spieler mit Behinderungen) gründet auf den Auswirkungen der Beeinträchtigungen eines Spielers auf seine Fähigkeit Golf zu spielen und weniger auf einer Bestimmung darüber, ob jemand behindert ist.
Jeder Spieler, der glaubt, dass er berechtigt ist und Regel 25 anwenden möchte, soll dies der Spielleitung mitteilen. Diese darf um einen Nachweis der Behinderung eines Spielers bitten, um seine Berechtigung zu bestätigen. Solcher Nachweis könnte erbracht werden in der Form eines ärztlichen Attests, der Bestätigung eines nationalen Verbands, einem amtlichen Ausweis oder einem ähnlichen Dokument.
Spieler müssen ihre Spielberechtigung nur gegenüber der Spielleitung bestätigen. Sie sind nicht verpflichtet, ihren Spielpartnern oder einem Gegner im Lochspiel einen Nachweis zu erbringen, sie dürfen dies aber tun.

Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die Mitglied eines dem DGV angeschlossenen Clubs oder Anlage sind sowie Amateur‐Mitglieder mit bestätigtem Handicap Index anerkannter ausländischer Clubs oder Anlagen. Golf-Professionals mit Handicap Index sind unter den selben Bedingungen ebenfalls teilnahmeberechtigt, werden aber nur in Nettogewinnklassen gewertet.

Vom DGV, von einem Landesgolfverband oder vom Golf‐Club Hof Hausen vor der Sonne Hofheim e.V. gesperrte Spieler sind von der Turnierteilnahme ausgeschlossen.

Lässt die Spielleitung bei einem Turnier die Verwendung der Qualifizierten elektronischen Score-karte (QeSC) zu, so dürfen Spieler ihre Ergebnisse damit elektronisch einreichen. Als Rechtsgrundlage für die Übermittelung der QeSC-Daten an den DGV zur Organisation des elektronischen Scorings per QeSC dient Punkt 18. (2) l. der „DGV-Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien“ (AMR).

Spieler können sich für ein Turnier im Turnierkalender des Nexxchange Marketplace http://turniere.hofhausen.golf anmelden. Turniermeldungen per Telefon, Telefax oder E‑Mail sind möglich, werden jedoch ohne Gewähr angenommen.

Eine registrierte Privatrunde ist vom berechtigten Spieler im Frontoffice gemäß den im Golf-Club geltenden Bestimmungen zu registrieren.

Ist das Teilnehmerfeld begrenzt, werden die Meldungen nach Eingangsdatum und ‑uhrzeit berücksichtigt. Bei Bedarf werden Wartelisten geführt.

Nach Meldeschluss eingehende Meldungen werden nicht berücksichtigt.

Bei weniger als acht zum Meldeschluss gemeldeten Teilnehmern kann das Turnier entfallen.

Das Nenngeld ist vor dem Start zu zahlen.

Wird ein Meldung nach Meldeschluss storniert oder erscheint der Spieler nicht am Start, so ist das Nenngeld zu entrichten.

Spieler, die aus früheren Turnieren mit dem Nenngeld im Rückstand sind, können erst nach dessen Begleichung erneut an Turnieren teilnehmen.

Die Startfolge und die Startzeiten werden vom Frontoffice in Abstimmung mit der Spielleitung und gegebenenfalls der Sponsoren festgelegt und durch Aushang im Frontoffice und/­oder am Infoboard im Foyer sowie im Internet bekanntgegeben. Sind die Mobilrufnummern von Turnierteilnehmern bekannt, so werden sie im Regelfall per SMS‐Nachricht über ihre Startzeit rechtzeitig informiert.

Bei kurzfristiger Stornierung der Meldung oder Nichterscheinen am Start eines Partners im Vierer‐ oder Vierball‐Zählspiel ist der nicht verhinderte Partner verpflichtet, die andere Partei in der Gruppe als Zähler zu begleiten. Im Vierer darf der nicht verhinderte Partner dabei die Runde ebenfalls spielen.
Die Spielleitung behält sich vor, einen Verstoß gegen diese Bedingung zu ahnden.

Werden im Wettspiel Starter und/­oder Marshals eingesetzt, so handeln diese im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung.

Starter sind berechtigt, bei Fehlen von Spielern Gruppen neu zusammenzustellen.

Regel 10.3a wird wie folgt ergänzt:

Spieler dürfen während der Runde keinen Golfprofessional als Caddie haben.

Bei Jugendwettspielen dürfen Spieler während der Runde keinen Caddie haben. Bei Jugend‐Mannschaftswettspielen dürfen Spieler während der Runde sich jedoch von einem Mannschaftsmitglied oder dem Mannschaftskapitän als Caddie unterstützen lassen.

Strafe für Verstoß gegen diese Bedingung:

  • Der Spieler zieht sich die Grundstrafe für jedes Loch zu, an dem der Verstoß auftrat.
  • Wird zwischen zwei Löchern gegen diese Bedingung verstoßen oder dauert der Verstoß zwischen zwei Löchern an, zieht sich der Spieler die Grundstrafe für das nächste Loch zu.

Werden auf den Scorekarten Sollzeiten für Löcher vorgegeben, so bestimmen diese den jeweiligen Zeitpunkt, wann der Flaggenstock nach der Beendigung des Lochs (wieder) im Loch und das Grün freigegeben sein muss („Pin to Hole“). Unangemessene Abweichung von diesen Sollzeiten und „out of position“ (direkt voraus ein freies Par 4- oder Par 5-Loch, wenn die Spielergruppe auf dem Abschlag ist) kann als Indiz für nicht zügiges Spiel (Regel 5.6b) angesehen.

Strafe für Verstoß gegen diese Bedingung:

  • Erster Verstoß – Verwarnung
  • Zweiter Verstoß –  Ein Strafschlag *
  • Dritter Verstoß – Grundstrafe *
  • Vierter Verstoß – Disqualifikation

Das Mitführen von nicht stummgeschalteten sende‐ und/­oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine Störung des Turniers oder der Spieler durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder einen Caddie fest, so kann die Spielleitung diese Störung je nach Schwere als Fehlverhalten oder schwerwiegenden Fehlverhalten bewerten und Strafen gemäß den Verhaltensvorschriften aussprechen.

Spieler oder Caddies dürfen während der Runde keinerlei motorisierte Beförderung nutzen, außer die kurzfristige Nutzung wird von der Spielleitung ausdrücklich genehmigt. Spieler mit einer Gehbehinderung, die von der zuständigen Behörde durch Ausstellung eines Schwer­behinderten­ausweises mit einem sich auf die Gehbehinderung beziehenden Merkzeichen im Sinne des § 3 Abs. 1 Schwer­behinderten­ausweis­verordnung anerkannt sind, ist ausnahmsweise die Nutzung eines motorisierten Beförderungs­mittels gestattet, sofern dieses nicht auch als Hilfsmittel bei der Ausführung des Schlags benötigt wird. Die Gehbehinderung ist mit der Meldung vor dem Wettspiel durch Vorlage des Schwer­behinderten­ausweises nachzuweisen.

Bei sonstiger körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Runde ohne motorisiertes Beförderungs­mittel nicht erlaubt, kann die Spielleitung, bei Vorlage eines Attests, die Nutzung des motorisierten Beförderungsmittels erlauben.

Gibt es mehr Teilnehmer, die ein motorisiertes Beförderungsmittel nutzen dürfen, als motorisierte Beförderungsmittel vorhanden sind, so hat die Personengruppe mit ‚Gehbehinderung/­Schwer­behinderten­ausweis‘ Vorrang vor der Personengruppe ‚sonstiger körperlicher Behinderung/­­Attest‘. In den Gruppen werden dann die motorisierten Beförderungs­mittel den Spielern zugelost.

Im Einzelfall kann die Nutzung des motorisierten Beförderungsmittels von der Spielleitung aus sachlichen Gründen ‑ z.B. unter Verweis auf Witterungs‐ oder Platzbedingungen ‑ eingeschränkt oder untersagt werden.

Strafe für Verstoß gegen diese Bedingung:

Der Spieler zieht sich die Grundstrafe für jedes Loch zu, an dem der Verstoß auftritt. Tritt der Verstoß zwischen dem Spielen von zwei Löchern auf, wirkt sich die Strafe auf das nächste Loch aus.

Anmerkung: In begründeten Fällen darf die Spielleitung Ausnahmen von dieser Turnierbedingung genehmigen.

Die Signale für Unterbrechung und Wiederaufnahme des Spiels nach Regel 5.7 sind:

Sofortige Spielunterbrechung:
Ein langer Signalton (von ≈ 4 Sekunden)
Spielunterbrechung:
Drei kurze Signaltöne (von jeweils ≈ 1 Sekunde)
Wiederaufnahme des Spiels:
Zwei kurze Signaltöne (von jeweils ≈ 1 Sekunde)

Wurde das Spiel wegen drohender Gefahr sofort unterbrochen, sind im Interesse der Sicherheit der Spieler alle Übungsflächen gesperrt, bis sie von der Spielleitung wieder zum Üben freigegeben sind. Spieler, die gegen diese Regelung verstoßen, können mit einem zeitweisen Spielverbot belegt werden.

Für Scramble-Turniere gelten die „Turnierbedingungen für Scramble“, welche im Internet unter http://scramble.hofhausen.golf einzusehen sind. In der Regel werden diese auch mit der Ausschreibung des Scramble-Turniers und mit dessen Startliste im Frontoffice oder im Foyer ausgehängt.

Werden in einer Runde die Zusatzwertungen „Nearest to the Pin“ und/­oder „Longest Drive“ ausgespielt, so gilt der erste Schlag an dem für die jeweilige Wertung bestimmte Loch. Bei „Nearest to the Pin“ muss der Ball auf dem Grün des zu spielenden Lochs liegen und die Entfernung wird bis zum Lochrand gemessen. Bei „Longest Drive“ muss der Ball auf der kurz gemähten Rasenfläche (Fairwayhöhe oder kürzer) der Spielbahn des zu spielenden Lochs liegen. Bei gleichen Entfernungen hat die als erste erspielte Entfernung Vorrang.

Falls im Turnier die Verwendung der Qualifi-zierten elektronischen Scorekarte (QeSC) ermög-licht ist, dürfen Spieler Ergebnisse auch mit-tels der QeSC einreichen. Rechtsgrundlage die-ser Datenverarbeitung ist der § 18 Abs. 2 lit. l derAufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien (AMR) des DGV, die es DGV-Mitgliedern ermöglicht, QeSC-Daten an den DGV zur Organisation des elektronischen Scoring per QeSC zu übermitteln. Scorekarten sind gemäß Regel 3.3b(2) im Front-office einzureichen oder per QeSC zu übermitteln. Bei Einreichung im Frontoffice gilt die Scorekarte als bei der Spielleitung eingereicht, wenn der Spieler das Frontoffice verlassen hat. Es wird drin-gend empfohlen, dass jeder Spieler seine Scorekarte persönlich einreicht, um Missverständnisse zu vermeiden.
Bei geschlossenem Frontoffice ist die Scorekarte einer registrierten Privatrunde in den Briefkasten vor dem Eingang zum Clubhaus/Frontoffice ein-zuwerfen. Durch den Einwurf der Scorekarte gilt diese als bei der Spielleitung eingereicht.
Bei Verwendung der QeSC gilt diese als bei der Spielleitung eingereicht, wenn diese zur Einreichung abgesandt wurde.

Bei gleichen Ergebnissen im Zählspiel entscheidet – Netto unter Anrechnung des anteiligen Playing Handicaps – eine Auswahl von Löchern nach Schwierigkeitsgrad.

Bei Ergebnissen über eine Runde über 18 Löcher werden zuerst die neun Löcher mit der Handicapverteilung 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9 ausgewählt. Sind Ergebnisse weiterhin gleich, entscheiden die sechs Löcher mit der Verteilung 1, 18, 3, 16, 5, 14, dann die drei Löcher mit 1, 18, 3 und bei erneuter Gleichheit das Loch mit der Handicapverteilung 1. Danach entscheidet das Los.

Bei Ergebnissen über eine Runde über 9 Löcher werden zuerst die letzten sechs Löcher ausgewählt. Sind Ergebnisse weiterhin gleich, entscheiden die letzten drei Löcher und bei erneuter Gleichheit das letzte Loch. Danach entscheidet das Los.

Wird nach Ausschreibung bei gleichen Ergebnissen das Zählspiel mittels einer lochweisen Spielfortsetzung, bis ein Spieler ein besseres Ergebnis erzielt als der/die andere(n) Spieler, entschieden, so darf die Spielleitung erst vor dem Stechen (Sudden Death) festlegen, welche Löcher zu spielen sind.

Bei Turnieren mit Siegerehrung findet diese unmittelbar nach der Auswertung des Turniers oder zu der in der Ausschreibung genannten Uhrzeit statt.

Die Anzahl der Nettopreisklassen werden mit der Ausschreibung festgelegt und deren Einteilung richtet sich paritätisch nach der Beteiligung der gemeldeten Turnierteilnehmer.

Die Vergabe doppelter Preise (Brutto und Netto) ist ausgeschlossen. Bei Vergabe der Preise gilt „Erster vor Zweiter“ ‑ analog für die folgenden Ränge – und bei gleichem Rang „Brutto vor Netto“ – jedoch haben Qualifikationen zu weiteren Runden oder Turnieren Vorrang.

Ist ein Gewinner bei der Siegerehrung unentschuldigt nicht anwesend, geht der Preis an den nächstplatzierten Spieler in der jeweiligen Wertung (ausgenommen sind Sonderpreise wie „Nearest to the Pin“ und „Longest Drive“), sofern der Preis nicht den Rang des Gewinners trägt, z.B. durch Gravur in einem Pokal oder Teller.

Das Turnier ist mit Abschluss der Siegerehrung beendet. Zuvor ausgehängte Ergebnislisten gelten als vorläufig. Findet keine Siegerehrung statt, endet das Turnier mit Aushang der Ergebnislisten im Frontoffice oder am Infoboard im Foyer und/oder mit der Veröffentlichung der Ergebnisse im Turnier auf dem Nexxchange Marketplace.

Der Turnierteilnehmer erklärt sich mit seiner Meldung zum Turnier mit einer Verwendung seiner personenbezogenen Daten (u.a. Name, Handicap Index, Name des Heimatclubs) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde‑, Start‐ und Ergebnislisten, wie in den Punkten 18. (2) e. bis h. der „DGV-Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien“ (AMR) beschrieben, einverstanden. Die AMR in ihrer jeweils gültigen Fassung kann im Internet im DGV-Serviceportal eingesehen werden.

Diese Turnierbedingungen/­Rahmenausschreibung tritt durch Beschluss des Spielausschusses vom 17. April 2023 in Kraft.

Der Spielausschuss des Golf‐Clubs Hof Hausen vor der Sonne Hofheim e.V.