Haus‑, Platz- und Spiel­ordnung

Haus-, Platz- und Spielordnung als PDF-Dokument

“Golf is a game whose aim is to hit a very small ball into an ever smaller hole, with weapons singularly ill-designed for the purpose.” (Winston Churchill)

Die Haus‑, Platz und Spiel­ordnung ist neben den Verordnungen des Deutschen Golf Verbands e.V. (DGV) und den Platzregeln und der Rahmenausschreibung des Golf-Clubs Hof Hausen vor der Sonne Hofheim e.V. die organisatorische Voraussetzung, die für Mitglieder und Gäste den allgemeinen Spielbetrieb regelt.

Golf soll allen Spaß machen; deshalb sollte es für jeden Golfer eine Selbstverständlichkeit sein, sich entsprechend der Etikette höflich, tolerant, rücksichts- & respektvoll und fair zu verhalten sowie die Entscheidungen der Spielleitung und Platzaufsicht zu respektieren und zu befolgen. Eigensinn, Egoismus, Ignoranz und Unehrlichkeit haben auf der Golfanlage nichts zu suchen.

Weiterhin gehört die Sicherheit auf und die Schonung der Golfanlage ebenfalls zu den höchsten Prioritäten im Golf.

Um all diese Ziele zu erreichen muss jedes Mitglied und jeder Gast die folgenden Regeln der Spiel- und Platzordnung beachten:

Spielberechtigt auf dem Wettspielplatz der Hof Hausen vor der Sonne Golf AG und des Golf-Clubs Hof Hausen vor der Sonne Hofheim e.V. sind:

  • Mitglieder des Golf-Clubs Hof Hausen vor der Sonne Hofheim e.V., die eine EGA-Vorgabe oder eine Platzerlaubnis besitzen und die ihre Jahresspielgebühr und ihren Clubbeitrag bezahlt haben;
  • Gastspieler mit einer Vorgabe von mindestens -45 (an Wochentagen) / -36 (an Wochenend- und Feiertagen) mit einem gültigen Greenfee-Ticket;
  • Gäste im Rahmen eines Golfturniers;
  • Golfschüler in Begleitung eines Pros der James Annable Golf Academy im Golf-Club Hof Hausen vor der Sonne Hofheim e.V.

Spieler mit einem Spielverbot der Hof Hausen vor der Sonne Golf AG oder einem Wettspielverbot des Golf-Clubs Hof Hausen vor der Sonne Hofheim e.V. sind für die Dauer des Verbots nicht spielberechtigt.
Clubmitglied-Plaketten mit gültiger Jahresmarke und gültige Greenfee-Tickets müssen deutlich sichtbar an der Golftasche angebracht sein.
Ein Spieler darf nicht merklich alkoholisiert oder ansonsten außerstande sein, die für den Spielbetrieb unumgängliche Einhaltung von Sicherheits- und Rücksichtnahmeregeln zu befolgen.

Startzeiten werden für jeden Tag im 10-Minuten-Takt vergeben. Startzeit-Reservierungen  sollen möglichst online über das Nexxchange-Startzeit-Buchungssystem oder über die Smartphone App Nexxchange getätigt werden. Meldet dabei der Anmeldende auch andere Spieler an, so müssen deren Namen genannt werden und die Anmeldung für diese ist ebenfalls verbindlich. Die Regeln für Startzeitbuchungen können >hier< eingesehen werden. Spieler ohne gebuchte Startzeit haben kein Recht auf Spiel.

Vor Antritt der Golfrunde ist ein Check-in am SelfChekin-Terminal in der Starthütte an Tee 1 zu tätigen. Wird ohne Check-in die Golfrunde begonnen oder die Startzeit unentschuldigt nicht wahrgenommen, kann dem Spieler die Erlaubnis auf Startzeit-Reservierung befristet entzogen werden.

Betreten und Nutzen der Golfanlage und ihrer Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Jeder Spieler soll die Möglichkeit bekommen, entsprechend seiner Spielstärke ‚sein‘ Spiel zu spielen. Dies bedeutet, dass der schwächere Spieler erkennen und akzeptieren muss, dass ein besserer Spieler eine zügigere Runde spielen will. Umgekehrt muss der bessere Spieler akzeptieren, dass der schwächere Spieler nicht so schnell spielen kann wie er selbst.
Das Spiel wird an Loch 1 begonnen. Abweichung hiervon ist entweder mit Zustimmung der Spielleitung, der Platzaufsicht oder des Personals des Frontoffices oder durch eine saisonal gültige Regel gestattet.
Auf Rücksicht gegenüber den Mitspielern dürfen Begleitpersonen nur mitgenommen werden, wenn dadurch das Spiel nicht gestört, verzögert oder behindert wird.
Am ersten zu spielenden Loch sollte eine Gruppe erst dann das Abschlagbauwerk betreten, wenn die vorausspielende Gruppe sich jenseits der Abschlaglandezone befindet. Es ist ein Verstoß gegen die Etikette, wenn ein Spieler der nachfolgenden Gruppe bereits innerhalb des Abschlags steht, seinen Ball aufteet und dort Übungsschwünge ausführt, solange die vorausspielende Gruppe noch innerhalb der Abschlagreichweite ist. Das Gleiche gilt auf der Spielbahn. Es ist auch hier ein Verstoß gegen die Etikette, wenn Übungsschwünge in Spielrichtung gemacht werden, die vorausspielende Gruppe jedoch noch in Schlagreichweite ist. Solch ein Verhalten kann bei der vorausspielenden Gruppe Druck verursachen. Hierdurch wird das Spiel nicht schneller, sondern langsamer, da dies erfahrungsgemäß bei der vorausspielenden Gruppe zu Nervosität und als Folge zu Spielfehlern führt.

Spielen während Unwetters, besonders bei Blitzgefahr, und das Betreten von Eis- u. Wasserflächen ist verboten.

Findet ein Wettspiel auf dem Platz statt ist Abkürzen durch Nicht-Wettspielteilnehmer verboten; ansonsten ist es nicht erwünscht und in diesem Falle nur erlaubt, wenn das vorherige und das zu spielende Loch gänzlich frei sind.

Nach der Etikette besteht die Pflicht, auf der Golfrunde durchspielen zu lassen, wenn die nachfolgende Gruppe oder der nachfolgende Einzelspieler schneller spielt und vor der vorausspielenden Gruppe mindestens eine Spielbahn frei ist.
Eine vorausspielende Gruppe darf nicht unter Druck gesetzt werden, indem Bälle ohne ausreichenden Abstand zur vorausspielenden Gruppe geschlagen werden, um damit die Spieler dieser Gruppe zum Durchspielen aufzufordern. Ein solches Verhalten ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Etikette.

Jeder Spieler hat seine eigene Golfausrüstung mitzuführen (Leihausrüstungen sind im Pro-Shop verfügbar). Ausnahme: Dreier oder Vierer gemäß Regel 29.

Es wird Wert auf angemessene Kleidung auf dem Golfgelände und im Clubbereich gelegt.
Für Damen gilt: keine bauchfreien Tops, keine Spaghettiträger, keine zu kurzen Shorts und keine zu kurzen Röcke.
Für Herren gilt: keine ärmellosen Hemden, keine zu kurzen Shorts und keine zu lässigen Bluejeans.
Auf dem Platz und dem Übungsgelände ist das Golf spielen nur mit Golfschuhen (Softspikes oder Noppen) erlaubt.

Die zulässige Rundenspielzeit für eine Vierergruppe soll 4 1/2 Stunden nicht übersteigen. Den Anweisungen der Spielleitung und der Platzaufsicht bezüglich zügigem Spiel sind Folge zu leisten.

Das Mitführen von Hunden, Katzen und ähnlicher Haustiere ist auf dem Golfplatz nicht gestattet. In den Bereichen des Clubhauses, der Gastronomie, der Terrasse, der Übungsanlagen sowie auf den Wanderwegen des Golfplatzes müssen Hunde angeleint sein.

Die Platzschonung und der Schutz der Greenkeeper haben immer Vorrang.
Auf den Abschlagbauwerken darf nur von den ausgezeichneten Abschlägen gespielt werden.
Übungsschwünge dürfen das Abschlagbauwerk nicht berühren und sind nur in Spielrichtung und nie in Richtung eines Mitspielers gestattet.
Herausgeschlagene Divots sind sofort nach dem Schlag wieder einzusetzen und festzutreten.
Bevor ein Spieler einen Bunker verlässt, hat er mindestens alle von ihm verursachten Löcher und Fußspuren sorgfältig zu beseitigen. Rechen müssen in die Bunker (zurück)gelegt werden.
Jegliche Beschädigung des Grüns – insbesondere Pitchmarken – sind sorgfältig auszubessern. Das gilt unabhängig davon, von wem die Beschädigung verursacht worden ist.
Flaggenstöcke müssen hingelegt und dürfen nicht fallengelassen werden.
Das Betreten der Biotope und der Gabionenmauer ist verboten und Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Platzverweis und Spielverbot bis auf Widerruf.
Abfälle (u.a. Zigarettenkippen, Getränkeflaschen und ‑dosen) und Papier dürfen nicht auf den Platz sondern nur in die dafür vorhandenen Abfallbehältnisse geworfen werden.
Fahren mit Golfcarts oder ‑trolleys ist in folgenden Bereichen untersagt:

      • Auf dem Abschlagbauwerk;
      • im Hardrough;
      • im Hindernis;
      • auf dem Grün und Vorgrün;
      • zwischen Grün und Bunker.

Golfcarts, ‑trolleys und ‑taschen dürfen nicht im Vorgrünbereich stehen gelassen und sollten immer auf der Grünseite zum nächsten Abschlag abgestellt werden.

Für die Benutzung von Golfcarts gelten die im Mietvertrag und am Infoboard im Foyer aushängenden Bedingungen. Für Golfcart-Fahrer gelten auch die Regel­bestimmungen und die Etikette. Der Fahrer eines Golfcarts muss das 15. Lebensjahr vollendet haben.

Clubeigene Handtücher dürfen nicht aus den Umkleideräumen entfernt werden.

Auf dem Parkplatz muss mit niedriger Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h gefahren werden. Es ist so zu parken, dass eine optimale Parkplatznutzung erfolgt.
Wertgegenstände sollten nicht in den dort abgestellten Fahrzeugen verbleiben.

Auch auf dem Übungsgelände gilt als oberster Grundsatz: Rücksicht auf andere und Schonung der Anlage.
Unterhaltungen auf dem Übungsgelände sollen so geführt werden, dass andere Spieler nicht gestört werden.
Üben auf der Driving-Range ist nur an den dafür vorgesehenen Matten- und Rasenabschlagplätzen in der vorgegebenen Schlagrichtung erlaubt.
Sicherheitsabstand zum Übungsnachbarn ist einzuhalten.
Driving-Range-Bälle dürfen nur auf dem Übungsgelände und dort nur auf der Driving-Range, der Pitching- und Chipping-Area und im Übungsbunker verwendet werden. Das Spielen von Driving-Range-Bällen auf dem Platz ist verboten und zieht sofortigen Platzverweis und Spielverbot nach sich. Das Einsammeln von Bällen auf der Driving-Range ist verboten. Die Mitnahme von Driving-Range-Bällen ist Diebstahl und wird zur Anzeige gebracht. Die ausgeliehenen Driving-Range-Ballkörbe sind nach dem Üben wieder an die dafür vorgesehenen Orte zurückzubringen.
Kinder (12 Jahre oder jünger), die nicht als Übende das Übungsgelände betreten, stehen unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten oder von denen damit beauftragten Aufsichtsperson(en), die für deren Sicherheit und die Einhaltung der Etikette und Regeln sorgen.

Spieler und Spielerinnen, die gegen diese Haus‑, Platz und Spiel­ordnung verstoßen, droht Platzverweis und gegebenenfalls Verwarnung, Auflagen, befristetes oder dauerndes Platzverbot auf dem Golfplatz der Hof Hausen vor der Sonne Golf AG und des Golf-Clubs Hof Hausen vor der Sonne Hofheim e.V.

Wir wünschen allen Golfern und Golferinnen viele schöne und erfolgreiche Runden auf dem Golfplatz der Hof Hausen vor der Sonne Golf AG und des Golf-Clubs Hof Hausen vor der Sonne Hofheim e.V.

Gültigkeit

Die Haus-, Platz und Spiel­ordnung tritt durch Beschluss des AG-Vorstands und des Golf-Club-Vorstands vom 24. März 2016 in Kraft und gilt bis sie widerrufen oder bis eine neuere Haus-, Platz und Spiel­ordnung beschlossen und in Kraft gesetzt wird.

Der Vorstand der Hof Hausen vor der Sonne Golf AG
Der Vorstand des Golf-Clubs Hof Hausen vor der Sonne Hofheim e.V.