Der gute, verdammte Wildschweinzaun

Unser Wildschweinzaun wurde um ca. 3 km verlängert. Auch führt er jetzt fünf anstatt vorher drei stromführende Drähte über seine gesamte Länge. Und durch zusätzliche Stromeinspeisepunkte hat er durchgehend mehr „Saft“ auf den Drähten. Das ist der „gute“ Wildschweinzaun, der in Zukunft der größer gewordenen Wildschweinpopulation Herr werden soll.

Aber der „verdammte“ Wildschweinzaun ist mir nun noch mehr im Weg, wenn ich mal wieder die ganze Breite der Spielbahn ausnutze, die entlang der Platzgrenzen führt. Wie gehe ich denn nun mit diesem guten, verdammten Wildschweinzaun um?

Hierbei hilft ein Blick auf die Erläuterung „Hemmnisse“ in den Offiziellen Golfregeln:
„Hemmnis“ ist alles Künstliche, eingeschlossen die künstlich angelegten Oberflächen und Begrenzungen von Straßen und Wegen sowie künstlich hergestelltes Eis, jedoch ausgenommen
a) Gegenstände zum Bezeichnen des Aus wie Mauern, Zäune, Pfähle und Geländer;
b) jeder im Aus befindliche Teil eines unbeweglichen künstlichen Gegenstands; und
c) jede von der Spielleitung zum Bestandteil des Platzes erklärte Anlage.
Ein Hemmnis ist ein bewegliches Hemmnis, wenn es ohne übermäßige Anstrengung, ohne unangemessene Verzögerung des Spiels und ohne etwas zu beschädigen bewegt werden kann. Anderenfalls ist es ein unbewegliches Hemmnis.

Da der Wildschweinzaun auf Hof Hausen vor der Sonne ein sich im Aus befindlicher unbeweglicher künstlicher Gegenstand ist, ist er somit kein Hemmnis. Daher gibt es keine straflose Erleichterung vom Wildschweinzaun. Einzig nach Regel 28 (Ball unspielbar) kann man mit einem Strafschlag  Erleichterung von ihm nehmen.

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